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Alle verurteilten Straftäter / Straftäterinnen dürfen nicht wählen.
Wenn ich wählen gehen möchte, muss mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin mir frei geben.
Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte.
Ich kann frei entscheiden, wo ich wählen gehen möchte.